Gefahrstoffschränke Typ 30 sind zugelassen zur eingeschränkten Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten am Arbeitsplatz nach DIN EN 14470-1 (Typ 30) und TRGS 510, Anlage 3.

Sie dürfen verwendet werden, wenn z.B. nur ein Schrank pro Brandabschnitt aufgestellt wird. Ebenfalls möglich ist der Betrieb von F30 Schränken, wenn der Brandabschnitt durch eine automatische Brandmeldanlage und eine anerkannte Werksfeuerwehr mit einer max. Hilfefrist von 5 Minuten zur Verfügung steht oder der Bereich durch eine automatische Löschanlage überwacht wird.

F30 Gefahrstoffschränke sind eine preisgünstige Alternative zu den F90 Modellen. Sie eignen sich vor allem für Betriebe und Einrichtungen in denen nur 1 Sicherheitsschrank aufgestellt werden muss.

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  • Gefahrstoffschrank F30 mit Brandschutz-Glastür

    ist zugelassen zur eingeschränkten Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz.
    nach EN 14470-1 (Typ 30) und TRGS 510 Anlage 3, geprüft und zugelassen durch
    anerkannte Materialprüfanstalt, Feuerwiderstand > 30 Minuten, GS-geprüfte Sicherheit.

    Außenmaße: H 1935 x B 595 x T 595 mm
    Gewicht: 190 kg
    Die Fachböden sind natürlich in der Höhe verstellbar, sodass der Schrank-Innenraum je nach Gebindegröße optimal ausgelastet wird.

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    Gefahrstoffschrank F30 mit Glastür

    ab 1.920 
  • zur eingeschränkten Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz
    geprüfte und zugelassene Gesamtkonstruktion nach EN 14470-1 (Typ 30)
    Feuerwiderstand > 30 Minuten, geprüft durch anerkannte Materialprüfanstalt, vorbereitet für Absaugung, Betrieb gem. TRGS 510 auch ohne Abluft zugelassen,
    GS – Zeichen

    Außenmaße: H 1935 x B 1195 x T 595 mm
    Gewicht: 225 kg

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    Gefahrstoffschrank Typ 30

    ab 2.050