Ein Gefahrstoffschrank ist laut Norm EN 14470-1/-2 an den Türen folgendermaßen zu kennzeichnen: mit Warnsymbolen bzw. mit Aufschriften Modellnummer und Baujahr, Name des Herstellers, Grad der Feuerwiderstandsfähigkeit und Warnsymbol gemäß ISO 3864 . Weiterhin erforderlich: Aufkleber mit „Türen nach Gebrauch geschlossen halten“.